Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese halten wir so knapp als möglich. Die mit Ihnen getroffenen Abmachungen sind uns wichtiger, allfällige Abweichungen halten wir wenn nötig schriftlich fest.
Erster Kontakt
Wir freuen uns, Sie kennenzulernen – selbstverständlich gibt es dafür keine Rechnung.
Briefing, Offerte, Kostendach
Klarheit beugt Missverständnissen vor. Ihr genaues Briefing erleichtert uns das Erstellen einer Offerte. Falls Sie für die vorgesehenen Arbeiten ein begrenztes Budget haben, hilft uns ein von Ihnen definiertes Kostendach. So können wir abschätzen, ob die gewünschten Aufgaben darin Platz haben oder ob wir mit Ihnen zusammen den Aufgabenbereich einschränken müssen.
Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Alle Informationen zu Ihrem Auftrag behandeln wir selbstverständlich vertraulich.
Entwürfe
Wenn wir Ihnen unsere Entwürfe vorlegen, sind wir natürlich überzeugt, Ihnen Arbeiten zu präsentieren, hinter denen wir stehen können. Selbstverständlich diskutieren wir diese mit Ihnen, nehmen gewünschte und gegenseitig akzeptierte Änderungen vor, so dass wir schliesslich ein für beide Seiten befriedigendes Resultat erzielen.
Externe Arbeiten
Falls es notwendig ist, externe Leistungen anzufordern, machen wir das mit Ihrem Einverständnis. Soweit das möglich ist, vermerken und beziffern wir dies bereits in der Offerte.
Autorkorrekturen und Mehraufwand
Nachträgliche Änderungen am Text und an den Abbildungen verrechnen wir als Autorkorrekturen, wenn diese einen erheblichen Mehraufwand generieren oder das Kostendach überschreiten.
Zahlungskonditionen
Wir senden Ihnen die Rechnung für unsere Arbeiten nach Abschluss des Auftrags (30 Tage netto), bei umfangreicheren Arbeiten über längere Zeiträume 30 Prozent bei Auftragserteilung, 30 Prozent nach der Präsentation und den Rest als Rechnung nach Abschluss aller Arbeiten.
Urheberrecht, Nutzungs- und Verwendungsrechte
Das Urheberrecht an unseren Arbeiten bleibt bei Clerici Partner Design, ausgenommen sind die von Ihnen gelieferten Unterlagen und Materialien. Falls Sie das Urheberrecht unserer Arbeiten für sich selber beanspruchen, muss die Abgeltung desselben mit uns vorgängig ausgehandelt werden. Das Nutzungs- und Verwendungsrecht gilt für die vereinbarte Abwicklung des Auftrags. Änderungen bei einer weiteren Verwendung der Arbeiten dürfen ohne unsere Zustimmung nicht von anderen Stellen vorgenommen werden. Es ist sowieso immer sicherer, wenn wir das selber machen. Die Nutzungsrechte für die von Ihnen gelieferten Unterlagen müssen vorgängig von Ihnen geklärt und abgegolten werden. Für diese übernehmen wir keine Verantwortung für allfällige Verletzungen der Rechte.
Aufbewahrung der Dateien
Die Dateien der abgeschlossenen Arbeiten speichern wir ein Jahr lang in unserem Archiv. Falls eine längere Aufbewahrungszeit gewünscht wird, muss dies uns mitgeteilt werden gegen eine allfällige Abgeltung.
Verantwortung und Haftung
Sie erhalten von uns ein verbindliches «Gut-zum-Druck». Die Verantwortung für den gesamten Text (Zahlen, Daten, Preise, Telefonnummern, Termine, Namen usw.) sowie für das gelieferte Bildmaterial liegt nach dem akzeptierten «Gut-zum-Druck» bei Ihnen. Wir lehnen jede Haftung für entsprechende Mängel und Fehler ab.
Rechtliches
Wir unterliegen schweizerischen Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen oder andere klare Abmachungen nichts anderes regeln, gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts. Gerichtsstand ist Zürich.
Dankeschön
Wir danken Ihnen herzlich für das Vertrauen und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Zürich, 2016